für den Besuch von Veranstaltungen der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH ab 1. September 2022
Durch Erwerb oder Verwendung einer Eintrittskarte akzeptiert der Inhaber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Veranstaltungen, für die eine Dritte/ein Dritter der Veranstalter ist, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Servicebüros werden durch Aushang bekannt gemacht. Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Beginn der Vorstellungen.
Kartenverkauf, Reservierungen und Eintrittspreise
Eintrittskarten können für alle bereits terminierten Vorstellungen der Spielzeit im Eduard-von-Winterstein-Theater und im Kulturhaus Aue nach dem Vorverkaufsstart erworben oder vorbestellt werden. Bezahlte Karten können auf Wunsch an der Abend-/Tageskasse hinterlegt werden. Bei Nichtabholung der Karten besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Vorbestellte Karten werden eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn für den Verkauf freigegeben. Nicht abgeholte Karten werden in Rechnung gestellt.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Ermäßigungen müssen bei der Bestellung geltend gemacht werden. Die Rücknahme bzw. der Umtausch von im Internet erworbenen Karten ist ausgeschlossen.
Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf ausgedruckten Veranstaltung zum angegebenen Termin. Der mit Kauf der Eintrittskarte erworbene Anspruch auf Besuch einer Veranstaltung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Für den Einzelkartenverkauf, die Abonnements und für Ermäßigungen gelten in der Spielzeit die, im Jahresspielzeitheft und an den Anzeigetafeln in den Vorverkaufsstellen und den Veranstaltungskassen genannten, Preise.
Abonnement
Mit einem Abonnement wird die vereinbarte Anzahl von Vorstellungen in der gewählten Serie im Voraus erworben. Änderungen der einem Abonnement zugeordneten Termine oder Produktionen bleiben der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH vorbehalten. Ein neuer Abonnementvertrag wird zunächst für eine Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht bis zum 31. Mai einer laufenden Spielzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit durch den Kunden jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei einem Wechsel in einen anderen Abonnement-Ring wird ein neues Vertragsverhältnis begründet, so dass sich der beschriebene zeitliche Ablauf erneut in Gang setzt.
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungslegung. Ein Tausch in eine andere Veranstaltung ist bei Verhinderung möglich. In diesem Fall muss das entsprechende Abo-Ticket bis drei Werktage vor dem Aufführungstag im Servicebüro vorliegen bzw. die Plätze telefonisch freigemeldet werden. Nachträgliche Stornierungen sind nicht möglich. Beim Umtausch einer Abonnementvorstellung werden Umtauschgutscheine erstellt.
Gutscheine
An den Theaterkassen können Gutscheine zu jedem Betrag erworben werden. Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst, wird ein neuer Gutschein über den Restbetrag ausgestellt. Ausgestellte, bezahlte und noch nicht eingelöste Gutscheine behalten ihre Gültigkeit für längstens 3 Jahre seit Erwerb. Für den Besuch einer Veranstaltung muss der Gutschein im Servicebüro oder an der Abendkasse gegen eine Eintrittskarte umgetauscht werden.
Zahlung
Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Kann die Zahlung des Kunden nicht erfolgreich bearbeitet werden bzw. unterschreitet bei Banküberweisung der Zahlbetrag den Rechnungsbetrag, trägt der Kunde die Kosten.
Rückgabe, Umtausch, Ersatz und Erstattung
Der Umtausch bereits erworbener Eintrittskarten in andere Eintrittskarten oder Gutscheine ist nur bis spätestens drei Werktage vor einem Veranstaltungstermin möglich. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Bei Ausfall einer Vorstellung können die Eintrittskarten gegen eine andere gleichwertige Veranstaltung umgetauscht oder, wenn das nicht möglich ist, gegen Erstattung des Kartenpreises in Form eines Gutscheins zurückgegeben werden. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Die Rücknahme oder der Umtausch von Karten erfolgt ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten im Besucherservice und ist nur bis drei Kalendertage vor der Vorstellung möglich. Ein Anspruch auf Umtausch, Stornierung oder Rücknahme von Karten besteht nicht.
Der Ausfall einer Vorstellung infolge von Streik oder höherer Gewalt begründet keinen Erstattungsanspruch.
Bei Abbruch der Vorstellung wird der Kartenpreis nur dann erstattet, wenn die erste Hälfte der Vorstellung noch nicht abgelaufen ist. Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Kartenpreises. Im Falle einer Programmänderung besteht kein Anspruch auf die Erstattung des Kartenpreises, wenn der Besucher die angebotene Ersatzvorstellung ganz oder teilweise besucht hat.
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird von der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verlorengegangene Gutscheine.
Rückgabe, Umtausch, Ersatz und Erstattung bei Freilichtveranstaltungen
Freilichtveranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Aufgrund der Witterung kann es zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen. Wird die Veranstaltung vor Beginn dennoch aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen abgesagt, so wird der Kartenpreis nach Ausfüllen eines Rückerstattungsformulars von der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH zurücküberwiesen (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen).
Muss eine bereits laufende Freilichtveranstaltung aufgrund von Unwetterbedingungen abgebrochen werden, so wird der Kartenpreis nach Ausfüllen eines Rückerstattungsformulars von der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH zurücküberwiesen (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen), wenn noch keine 30 Spielminuten erreicht worden sind. Muss
eine Freilichtveranstaltung nach mehr als 30 Spielminuten aufgrund von Unwetterbedingungen abgebrochen werden, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren wie Versand- oder Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet. In allen Fällen können die Eintrittskarten für eine gleichwertige Veranstaltung im Naturtheater Greifensteine eingetauscht werden. Für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Gutscheine ist ein Ersatz ausgeschlossen.
Rückgabe, Umtausch, Ersatz und Erstattung bei Freilichtveranstaltungen
Es dürfen keine Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und ähnliche Gegenstände mit in die Säle im Eduard-von Winterstein-Theater und in das Kulturhauses Aue genommen werden. Diese müssen während der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Dem Besucher wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Besucher seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe sind die Mitarbeiter des Garderobenpersonals unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Kleidung befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Das Rauchen ist in den Spielstätten der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken in den Zuschauerräumen des Eduard-von-Winterstein-Theaters und des Kulturhauses Aue sind nicht gestattet. Begleitende Betreuer von Gruppenbesuchen sind angehalten, auf die Einhaltung der vorgenannten Regeln zu achten. Das Sitzen auf Treppen, Simsen o. ä. ist in den Häusern untersagt. Es gibt kein Verbot zur Mitnahme von Hunden in den Zuschauerraum der Freilichtbühne Greifensteine. Allerdings sollte beachtet werden, dass Hunde an der Leine zu führen sind, sodass von ihnen keine Gefahr für die anderen Besucher ausgeht. Aufgrund der Geräuschkulisse während der Aufführungen sollten Hunde keine Angst vor Pyrotechnik und Knalleffekten haben. Gemäß des Sächsischen Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, gilt landesweit eine Maulkorbpflicht für alle Listenhunde. Diese findet Anwendung außerhalb von umfriedeten Grundstücken der Besitzer. Bereits in Einfahrten und auf Zuwegen müssen Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, einen sicheren Maulkorb tragen.
Rollstuhlplätze
Das Theater verfügt über eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen. Besucher, die auf einen der Plätze angewiesen sind, müssen dies beim Kauf der Eintrittskarte angeben. Anderenfalls kann der Besuch der Vorstellung im Rollstuhl nicht sichergestellt werden.
Speicherung von Daten
Personenbezogene Daten werden in dem Umfang erfasst und gespeichert, wie es für den Verkauf und die Verwaltung von Eintrittskarten und Abonnements u. ä. unabdingbar ist. Mit der Reservierung bzw. dem Kauf einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erklärt sich der Besucher mit der Speicherung der Daten zu diesem Zweck einverstanden. Das Theater wird die Daten schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Eine ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter www.erzgebirgische.theater/datenschutz.
Sonstige Bestimmungen
Der Zutritt zu den Spielstätten kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stört oder andere Besucher belästigt werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben. Eine Erstattung des Eintrittskartenpreises erfolgt nicht. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Eintrittskarten privat in den Spielstätten des Theaters weiterzuverkaufen oder das Publikum belästigen, können des Hauses verwiesen werden.
Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Sie sind genauso wie Armbanduhren mit Stundensignalen aus Rücksicht auf andere Besucher auszuschalten. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zudem einen Hausverweis und Schadenersatzpflichten auslösen.
Die Haftung der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Für Fremdleistungen haftet nicht die Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
Gerichtsstand ist Annaberg-Buchholz. Die Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
Servicebüro
Markt 9
09456 Annaberg-Buchholz
Tel. 03733.1407-131
service@erzgebirgische.theater
Mo bis Fr: 10.00 – 17.00 Uhr
Sa: 10.00 – 13.00 Uhr